Das Formular wird monatlich vom Mesner/der Mesnerin ausgefüllt und vom Leitenden Pfarrer des Seelsorgeeinheit unterschrieben und dann über die Gesamtkirchenpflege bzw. das Verwaltungszentrum an die ZGASt (Zentrale Gehaltabrechnungsstelle) weitergeleitet.

Auf Antrag ist eine Pauschalierung möglich.

Urlaubsblatt und Urlaubsberechnung

Falls im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart, arbeitet der Mesner/die Mesnerin in einer 6 Tage Woche. In diesem Fall erhält der Mesner/die Mesnerin 36 Tage Urlaub. Das Urlaubsblatt muss vom Leitenden Pfarrer der Seelsorgeeinheit unterschrieben werden (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Delegation an eine andere Person vor).

Fahrtkostenabrechnung

Dienstfahrten müssen genehmigt werden, der derzeitige Abrechnungssatz nach Landesreisekostengesetz beträgt 0,35 € pro km.