Arbeitszeiterfassung seit 1. Januar 2021 verpflichtend!
Aufgrund des KODA-Beschlusses vom 28.11.2019 und EUGH Urteils ist ab 1.01.2021 die Arbeitszeiterfassung für alle MesnerInnen (egal ob Ehrenamtspauschale, Minijob oder regulär Angestellt) verpflichtend.
Auszug aus derm AVO-Kommentar:
Die/Der Beschäftigte hat ihre/seine tatsächlich benötigte Arbeitszeit in einer Arbeitszeiterfassung zu notieren. Hinsichtlich Mehrarbeit und Überstunden gelten die allgemeinen Regelungen.
Das heißt der Beginn und das Ende der täglichen Arbeit, bzw. der mehrmals täglichen Arbeitszeit ist zu dokumentieren. Maximal an 6 Tagen in der Woche darf gearbeitet werden, ein Tag pro Woche muss frei sein!
Auf Nachfrage können Sie von uns Zeiterfassungsformulare für Minijob, sowie ein Arbeitszeiterfassungsformular auf Exelbasis für 6 Tage-Woche erhalten.
Heizen und Lüften während der Corona-Pandemie
Regelungen zum Heizen und Lüften während der Corona-Pandemie, DOWNLOAD
Infoblatt, Verändertes Beheizen & Lüften von Kirchen während der Corona-Pandemie, DOWNLOAD
Für Rückfragen zur Heizungsanlage stehen Ihnen die Gebietsarchitektinnen und Gebietsarchitekten des Bischöflichen Bauamtes zur Verfügung. Tel. 07472/ 169-456 oder 169-457.
Messweinwärmer von der Firma ospa für Betriebsmuseum gesucht
Bei einer Aufräumaktion in einer Sakristei hat ein Mitarbeiter der Mutlanger Firma ospa einen Messweinwärmer "seiner Firma" endeckt.
Die Mutlanger Firma hat ein kleines Museum und ist auf der Suche nach alten Ospa Exponaten. Vor allem Erzeugnisse, welche nichts mit der heutigen Schwimmbadtechnik zu tun haben. (Wobei auch antiquarische Schwimmbadtechnik, gerne ins Mueseum aufgenommen wird).
Falls auf Dachböden, Kellern oder sonst wo solche Gerätschaften zu finden sind, können Sie sich bei folgender Adresse melden:
Ospa Apparatebau Pauser GmbH & Co.KG
Gerhard Körger
Abteilungsleiter Fertigungs-Endmontage
Telefon:+49 7171 705211
Telefax:+49 7171 705411
Gerhard.Koerger(at)ospa.info